Du kannst fremde Urheberrechte oder Marken gegebenenfalls in deinen eigenen Werken verwenden, wenn dies auf eine Art und Weise geschieht, die durch die urheber- bzw. markenrechtlichen Beschränkungen und Ausnahmetatbestände erfasst wird.
Nicht jedes Land erkennt die gleichen Beschränkungen und Ausnahmen von Urheberrechts- bzw. Markenverletzungen an, und auch bei der Auslegung kann es nationale Unterschiede geben. Das deutsche Recht kennt beispielsweise nicht den im US-amerikanischen Recht vorgesehen Einwand des Fair Use, sei es bei Urheber- oder bei Markenrechten (wenngleich andere beschränkte Verteidigungsmöglichkeiten oder Ausnahmen bestehen können, auf die du dich unter Berücksichtigung aller Umstände berufen kannst).
In Ausnahmefällen gestattet das deutsche Urheberrechtsgesetz die „freie Benutzung“ fremder urheberrechtlich geschützter Werke. Im Großen und Ganzen beinhaltet freie Benutzung das, wonach es klingt: Der Begriff bezeichnet, dass deine Kunst auf faire Art und Weise von Dritten geschaffene Elemente nutzt. Es handelt sich um einen rechtlichen Einwand, der in Deutschland auf Verletzungsvorwürfe hin vorgebracht werden kann. Benutzt dein künstlerisches Werk Elemente von geschützten Inhalten Dritter und wird dies als ein Fall freier Benutzung angesehen, so ist dein Werk nicht rechtsverletzend. Es kann jedoch nur in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden, ob dein Werk die Voraussetzungen einer freien Benutzung erfüllt.
Bei der Beurteilung, ob dein Werk einen Fall freier Benutzung darstellt, berücksichtigt das Gericht, dass aufgrund der Benutzung des Originalwerks ein neues Werk entstanden sein muss, welches eigenständig urheberrechtlich schutzfähig ist.
In diesem Zusammenhang werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
- Ein Fall freier Benutzung liegt vor, wenn das Originalwerk lediglich als Inspiration für das neue Werk diente und die (urheberrechtlich geschützten) Eigenschaften des Originalwerks in dem neuen Werk verblasst sind.
- Eine freie Benutzung ist aber nicht nur dann anzunehmen, wenn die Eigenschaften des Originalwerks in dem neuen Werk in einem eher wörtlichen Sinne verblassen, sondern auch dann, wenn die eigenpersönlichen Züge des neuen Werks einen ausreichenden „inneren Abstand“ zu dem Originalwerk aufweisen. Das setzt voraus, dass die eigenpersönlichen Züge des Originalwerks von dem eigenschöpferischen Gehalt des neuen Werks überlagert werden.

Das Originalwerk (die Videospielfigur) wurde unverändert auf die Smartphone-Hülle aufgebracht und damit vervielfältigt. In diesem Fall liegt keine freie Benutzung vor.
Welche Markenbenutzungen sind zulässig?
Bei der Beurteilung, ob dein Werk – im Ausnahmefall – eine zulässige Benutzung einer Marke darstellt, würde ein Gericht insbesondere prüfen, ob es sich bei deinem Werk um folgendes handelt:
- Beschreibende Benutzung
Einige Marken haben neben ihrer Verkehrsbekanntheit als markengeschütztes Wort auch eine beschreibende Bedeutung, zum Beispiel der Begriff „Apple“. Obwohl „Apple“ eine eingetragene Marke ist, bezieht sich die beschreibende Bedeutung natürlich auf die Frucht.
- Nominative Benutzung
Davon spricht man, wenn jemand eine Marke benutzt, um auf den Markeninhaber Bezug zu nehmen oder ein Produkt oder eine Dienstleistung des Markeninhabers zu benennen. Diese Ausnahme gilt jedoch vorwiegend für Weiterverkäufer von Originalprodukten oder Verkäufer von Zubehör zu Originalprodukten und rechtfertigt daher höchstwahrscheinlich nicht deine Benutzung einer Marke bei Redbubble.
- Meinungsfreiheit
Unter bestimmten Umständen wird die Benutzung einer Marke in einem künstlerischen Werk als zulässig angesehen, wenn die Marke auf kreative Weise zur Wiedergabe einer Aussage benutzt wird, die unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit fällt, insbesondere politische oder sozialkritische Aussagen. Über die Zulässigkeit ist jedoch im Einzelfall zu entscheiden. Es gibt keine eindeutigen Regeln. Wie immer gilt: Wende Dich vor dem Einstellen des Werks auf Redbubble an einen Anwalt.
Für eine zulässige Benutzung sollte dein Werk keine Verwechslungsgefahr im Verkehr hervorrufen. Stelle dir die Frage, ob beim Verbraucher der Eindruck entstehen kann, dass dein Werk vom Markeninhaber vertrieben oder unterstützt wird
Die zulässige Benutzung von Marken ist ein schwammiger Begriff, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen. Wenn du der Ansicht bist, dass dein Werk eine zulässige Benutzung darstellt oder du auch nur allgemein unsicher bist, ob es die Rechte eines Dritten verletzt, solltest du einen Anwalt zurate ziehen.

Sei dir stets darüber im Klaren, dass die zulässige Benutzung eine Ausnahme darstellt und die Faustregel lautet, dass diese Ausnahme im Zweifelsfall eher nicht greift.
Obligatorischer, aber sehr wichtiger Haftungsausschluss:
Lass dich nicht von komplizierten Fachausdrücken in die Irre führen (oder von unseren schicken Nadelstreifenanzügen). Wir sind nicht dein Anwalt, und dies ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wendest du dich am besten an einen Anwalt.
Dies ist eine allgemeine Information, die dir einen Überblick über die Rechtslage verschaffen soll. Wir können dich zwar nicht vor Gericht verteidigen, wissen aber, dass Kunst und geistige Eigentumsrechte oft ein unübersichtliches Terrain sind; zumindest können wir dir für den Anfang das richtige Grundwissen an die Hand geben.