Eine Parodie oder Satire kann eine freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks darstellen, wobei jedoch wiederum gilt, dass der Einwand der freien Benutzung schwer durchzusetzen sein kann. Weitere Informationen findest du unter Was versteht man unter freier Benutzung von Urheberrechten?. Es reicht nicht aus, dein Werk lediglich in seinem Titel oder seiner Beschreibung als Parodie oder Satire zu bezeichnen oder es als eine solche zu kennzeichnen.
Schnurrbärte sind urkomisch, aber höchstwahrscheinlich nicht ausreichend für eine Parodie.
Obligatorischer, aber sehr wichtiger Haftungsausschluss:
Lass dich nicht von komplizierten Fachausdrücken in die Irre führen (oder von unseren schicken Nadelstreifenanzügen). Wir sind nicht dein Anwalt, und dies ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wendest du dich am besten an einen Anwalt.
Dies ist eine allgemeine Information, die dir einen Überblick über die Rechtslage verschaffen soll. Wir können dich zwar nicht vor Gericht verteidigen, wissen aber, dass Kunst und geistige Eigentumsrechte oft ein unübersichtliches Terrain sind; zumindest können wir dir für den Anfang das richtige Grundwissen an die Hand geben.